Neues Spielsystem: Materialverwertung

27.06.2014 14:00


Arsenal voll? Mit Patch 2.3 erhaltet ihr die Möglichkeit, Gegenstände zu recyclen und in nützliches Synthesematerial umzuwandeln!

 
Materialverwertung
Mit dieser neuen Funktion lassen sich bestimmte Gegenstände in ihre Bestandteile zerlegen. So werden Materialien gewonnen, die sich für andere Zwecke verwerten lassen.



Wiederverwerten lassen sich nicht nur Ausrüstungsgegenstände, sondern auch Möbelstücke und Meeresfrüchte. Jeder Gegenstand kann von einer bestimmten Klasse zerlegt werden. Bei Ausrüstungsgegenständen zum Beispiel richtet sich die Klasse nach der Reparaturklasse.



Verwertungsgeschick
Der Erfolg der Materialverwertung hängt von der neuen Fertigkeit Verwertungsgeschick ab, die sich für jede Handwerkerklasse getrennt entwickelt. Verwertungsgeschick beeinflusst die Erfolgsquote und die Anzahl und Qualität der erlangten Materialien.
* Handwerker unter Stufe 30 haben ein Verwertungsgeschick von 0 und können keine Materialverwertung durchführen.

Mit Patch 2.3 kann das Verwertungsgeschick einer Klasse bis maximal 100 und für alle Klassen zusammen bis maximal 300 gesteigert werden.



Ist die Materialverwertung erfolgreich, steigt das Verwertungsgeschick.
* Übersteigt das Verwertungsgeschick den maximalen Gesamtwert von 300, sinkt das Verwertungsgeschick der anderen Klassen ein wenig.
* Handwerker unter Stufe 30 haben ein Verwertungsgeschick von 0 und können keine Materialverwertung durchführen.
* Handwerker der Stufe 30 oder höher haben in allen Klassen automatisch ein Verwertungsgeschick von mindestens 1. Dieser Betrag wird auf den maximalen Gesamtwert angerechnet.


Erlangte Materialien
Ist die Materialverwertung erfolgreich, können die Materialien erlangt werden, die bei der Synthese des betreffenden Gegenstands vorwiegend benutzt wurden. Doch in seltenen Fällen stößt man auf besondere Materialien, die nur im Wege der Materialverwertung erlangt werden können.

Mit diesen besonderen Materialien lassen sich neue Ausrüstungsgegenstände herstellen.